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Home / Über uns / Impressum

Impressum – Hoist Group GmbH

Informationen gemäß den Anforderungen des § 5 TMG (Telemediengesetzes)

 

Verantwortlich Hoist Group GmbH,
Nürnbergvertreten durch
Alfonso Tasso (Geschäftsführung)
Kontakt Telefon: +49 911 360 617 0
Fax: +49 911 360 617 19
E-Mail: info.de@hoistgroup.com
Postalische Adresse Hoist Group GmbH
hospitality innovations.
Vogelweiherstraße 20
90441 Nürnberg
Registereintrag Eintragung im Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRB 33864
Steuernummer: 241 128 61757
Umsatzsteueridentifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
Umsatzsteuer-ID: (VAT) DE813752493
Inhaltlich Verantwortlich Hoist Group GmbH
hospitality innovations.
Vogelweiherstraße 20
90441 Nürnberg
E-Mail: info.de@hoistgroup.com

 

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Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die von Hoist Group erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Hoist Group bzw. des jeweiligen Autors. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht von Hoist Group erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hoist Group GmbH
für die Lieferung und Leistung von Hotellerieprodukten und Diensten

§1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die Hoist Group GmbH (im Folgenden: Hoist Group) versorgt Hotels, Spas und Konferenzeinrichtungen (nachstehend gemeinsam: Kunde) mit IT-und Mediensystemen und erbringt darauf aufbauend zugehörige Dienstleistungen. Hoist Group stellt das erforderliche Equipment bereit, insbesondere rund um die Gäste Internet, Hotel TV, Hotel Systeme und Konferenzlösungen, ebenso wie die Erbringung komplexer Dienstleistungen. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen steht die Fusion Platform, welche High-Speed Internet, interaktives Fernsehen und personalisierte Gästeservices in digitalisierter Form bündelt und miteinander verzahnt. Der Kunde kann aus einem breiten Leistungsspektrum wählen, wobei ihm Mitarbeiter der Hoist Group beratend zur Seite stehen.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die der Kunde mit Hoist Group schließt. Ergänzend gelten die Besonderen-Geschäftsbedingungen für Managed Services sowie die jeweiligen produkt- und servicespezifischen Vertragsbedingungen und – soweit vorhanden – Leistungsbeschreibungen. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Bestellung
Bestellungen sind ausschließlich schriftlich möglich unter Verwendung des von Hoist Group hierfür vorgesehenen Formulars (Bestellformular). Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen. Hoist Group wird die Bestellung vorbehaltlich einer erfolgreichen Prüfung und Abstimmung mit dem Kunden durch Unterschrift bestätigen und dem Kunden ein Vertragsexemplar übersenden. Eine Verpflichtung von Hoist Group zur Annahme besteht nicht.

§3 Preise und Bezahlung
(1) Die Preise für alle vertragsgegenständlichen Waren und Dienstleistungen sind im Bestellformular aufgeführt.
(2) Alle Preise sind Nettopreise und zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Soweit nicht abweichend vermerkt, sind bei Warenlieferungen die tatsächlich entstandenen Versandkosten zu addieren.
(3) Rechnungen sind fällig ohne Abzug und binnen 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar auf das von Hoist Group in der Rechnung angegebene Konto.
(4) Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn die zur Aufrechnung gestellten Forderungen gerichtlich festgestellt sind.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Hoist Group berechtigt, ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die weitergehenden Rechte der Hoist Group auf Aussetzung der Dienste oder bei Vorliegen der Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben unberührt.

§4 Lieferung, Beschaffenheit der Ware
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden Warenlieferungen nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises zzgl. der Versandkosten ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Vereinbarte Lieferfristen und -termine gelten stets als ungefähr und sind grundsätzlich unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Hoist Group behält sich vor, bis zur Lieferung unwesentliche handelsübliche Änderungen, insbesondere Verbesserungen an den Produkten vorzunehmen, wenn hierdurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§5 Sachmängel
(1) Hoist Group wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die gelieferte Ware den vertraglichen Bestimmungen entspricht und die installierten Systeme fehlerfrei laufen. Sollte es gleichwohl zu Beanstandungen kommen, ist Folgendes zu beachten:
(2) Die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Kunden bei Warenlieferungen setzt vo-raus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Bei begründeter Mängelrüge ist Hoist Group nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (gegen Rückgabe der gelieferten Sache) verpflichtet. Im Fall der Nacherfüllung ist Hoist Group verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Kommt Hoist Group ihrer Nacherfüllungsverpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu § 6 dieser AGB.
(5) Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(6) Die Haftung für Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien sowie die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Gewährleistungsfristen.
(7) Alle Störungen im Betriebsablauf, die nicht unter Ziff. (2) fallen, sind der Hoist Group zu melden und werden dort mit einem sog. Ticket erfasst. Hoist Group ist um die unverzügliche Behebung der Störung bemüht. Wegen der Einzelheiten der Bearbeitung wird auf das im Bestellformular vereinbarte Service- Level-Agreement (SLA) verwiesen.

§6 Haftung
(1) In allen Fällen, in denen Hoist Group aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, besteht eine Haftung nur, soweit Hoist Group, ihren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Hoist Group ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Hoist Group haftet – vorbehaltlich einer Haftung gemäß Absatz (1) – nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde nicht im Rahmen seiner dahingehenden Obliegenheiten dieses Vertrages sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger vom Kunden zu tragender Versandkosten bleibt die Ware Eigentum der Hoist Group. Ist Hoist Group nicht Eigentümer der gelieferten Ware, so gilt der Eigentumsvorbehalt zugunsten des jeweiligen Eigentümers, der Hoist Group die Ware rechtmäßig zur Nutzung überlassen hat.

§8 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Hoist Group anerkannt sind.
(2) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit Hoist Group dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Hoist Group wird die Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§9 Datenschutz
(1) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Hoist Group die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erhebt, speichert verarbeitet und nutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellung und Information erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, an verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen (z.B. DHL) findet nur statt, wenn dies zwingend zur Vertragserfüllung notwen-dig ist und der Kunde hiervon vor Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere werden die Daten des Kunden nicht für Werbezwecke genutzt.
(2) Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden lediglich zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung genutzt. Dies umfasst die Weitergabe der Daten zu Lieferzwecken, soweit dies zur Lieferung der Ware notwendig ist, sowie die Weitergabe der Zahlungsdaten des Kunden im Rahmen der Zahlungsabwicklung.
(3) Bei Beendigung der Vertragsbeziehung werden die Daten des Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Maßgabe der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten bzw. bei Verlangen nach Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sind zu richten an: info.de@hoistgroup.com

§10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schriftform und salvatorische Klausel
(1) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Hoist Group; Hoist Group ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(2) Der Geschäftssitz der Hoist Group ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Nebenabreden und Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
(5) Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.

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