Gäste Internet aus dem Blickwinkel der Rechts- und Nutzungssicherheit
Wer seinen Internet Zugang für Gäste öffnet sollte Maßnahme ergreifen, um seine Internetnutzer und das Hotel selbst angemessen zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen umfassen insbesondere die Vorbeugung etwaiger Rechtsverletzungen durch Nutzer und den unbefugten Zugriff durch Dritte.
Hier erhalten Sie einen Überblick der Do’s & Don’ts, die Sie bei der Rechts- und Nutzungssicherheit für Ihr Gäste Internet beachten sollten:
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Entgehen Sie der WLAN-Störerhaftung
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Ohne entsprechende Absicherung Ihres Internetzugangs riskieren Sie als WLAN-Betreiber Abmahnkosten für Rechtsverletzungen, welche Gäste über diesen Zugang begehen. |
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Sichern Sie Ihr Gäste Internet angemessen gegen den Zugriff von Unberechtigten. Modernes Gäste Internet bietet hierzu verschiedenste Möglichkeiten. Machen Sie aus der Not eine Tugend und nutzen Sie entsprechende Registrierungsinformationen für Ihr Marketing – selbstverständlich mit der Zustimmung Ihrer Gäste. |
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Lassen Sie sich von Ihrem Gast zusichern, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. In einfachster Form geschieht dies mit der ausdrücklichen Zustimmung (per Klick) der Nutzungsbedingungen während des Login-Vorgangs. |
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Top-Aktuell: Berlin, 02. Juni 2016
Die deutsche Bundesregierung plante die Abschaffung der Störerhaftung bis Ende 2016. Doch auch die neu beschlossene Gesetzesänderung des Deutschen Bundestags schützt die Unternehmen nicht vor Unterlassungsansprüchen. Lesen Sie hier mehr zur neuen Änderung im Telemediengesetz.
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Beachten Sie die Vorratsdatenspeicherung
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Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland 2007 eingeführt, 2010 gekippt und im Dezember 2015 erneut eingeführt. Ohne eine flexible Lösung, die sich den wechselnden gesetzlichen Regelungen auf Knopfdruck anpasst, kann Ihr Gäste Internet recht schnell vor dem Aus stehen. |
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Laut aktuellem Stand sind die wieder eingeführten Speicherpflichten spätestens ab dem 1. Juli 2017 zu erfüllen. Hierbei sind die zugewiesenen IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung für 10 Wochen zu speichern. Die Daten müssen im Inland festgehalten und nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist wieder gelöscht werden. |
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Schützen Sie sensible Daten und verbundene Geräte vor unberechtigtem Zugriff
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Unterschätzen Sie nicht die Risiken und die daraus resultierenden Konsequenzen eines unbefugten Zugriffs. Bei ungeschützten Netzwerken reicht oft schon ein gelangweilter Jugendlicher, der die Grenze zu einem harmlosen Streich überschreitet. Es gibt zwar keinen 100%igen Schutz, jedoch reichen bereits einige Maßnahmen aus, um das Risiko signifikant zu minimieren. |
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Unterteilen Sie Ihr Hotelnetzwerk in das Gäste Internet und das Back-Office, mittels virtueller Netzwerke. Verhindern Sie, dass sich Gästegeräte untereinander im Netzwerk verbinden können. Schützen sie alle Komponenten der Gäste-Internetlösung mit verschlüsseltem Zugriff. Regelmäßige Sicherheits- und Firmware-Updates, sowie professioneller Support im Fall der Fälle machen Ihr Gäste Internet zu einer zeitgemäßen Lösung. Ihre Gäste werden es Ihnen danken. |
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche und unverbindliche Beratung zu angemessenen Schutzmaßnahmen für Ihr Gäste Internet.